10.05.2021 - Neue Regelungen über den Schulbetrieb für die Wiederkehrenden, nach langer Zeit des Distanzlernens 

(Erlass gilt nicht für Grundschulen, Abschlussklassen 12+13 und Schüler*innen, die bereits im Wechselunterricht unterrichtet wurden. Erlass gilt nicht für Förderschulen "geistige Entwicklung" sowie Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogische Unterstützung)

Kurzfassung:

- In der ersten Woche (10. - 12.05.2021) dürfen keine schriftlichen Arbeiten geschrieben werden*.

- In Nebenfächern (ein- oder zweistündig pro Woche) kann durch die Schulleitung auf eine bewertete schriftliche Arbeit bzw. eine entsprechende Ersatzleistung verzichtet werden. Eine Gesamtbewertung muss dennoch sichergestellt werden. Es dürfen maximal zwei schriftliche Arbeiten pro Woche geschrieben werden

- Wenn im zweiten Schulhalbjahr 2020/2021 auf eine schriftliche Arbeit verzichtet wurde, ist auf Wunsch des Schülers eine zusätzliche Leistung zur Verbesserung der Note zu ermöglichen. 

- Die Schule muss Schüler*innen und Eltern kurzfristig informieren.

 

*) Ausgenommen Jahrgang 11, ab dem 17.05.2021 gilt die bisherige Regelung, auf eine bewertete schriftliche Arbeit in der ersten (Doppel-) Stunde nach dem Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht zu verzichten.

 

PDF-Download-Informationen: 

PDF-Datei Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 5 bis 11 für alle öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie