03.03.2021 - Neue Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zur Durchführung, Leistungsbewertung und Erreichbarkeit der Schule - Unterricht ist deutlich mehr als eigenständiges aufgabengestütztes Lernen der Schülerinnen und Schüler. 

Die wichtigsten Punkte und Neuerungen zu vorangegangenen Erlassen in Kürze:

Unterrichtsorganisation 

  • Schaffung einer verlässlichen Struktur im Tages- und Wochenrhythmus
  • Regelmäßige aktive Kontaktaufnahme durch die Lehrkräfte. Für ein- oder zweistündigen Fächer mind. alle 2 Wochen, ab dreistündigen Fächern mindestens einmal pro Woche. Bereitstellung von wöchentlichen Lehrer-Sprechstunden. 
  • Regelmäßige Video-Meetings bei Distanzlernen zu Beginn eines Schultages oder einer Arbeitsphase - sofern dies technisch möglich ist. 
  • Regelmäßige Rückmeldung an Schülerinnen und Schülern über erbrachte Leistungen.
  • Über den Distanzunterricht nach Möglichkeit einmal in der Woche eine Verfügungsstunde zum Erfahrungsaustausch in der Klassengemeinschaft durchführen 
  • Flexibilisierung der Stundentafel zur Aufarbeitung von Lernrückständen aus den Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021
  • Bereitstellung schulischer Arbeitsplätze für Schülerinnen und Schüler in den Szenarien B und C, wenn zu Hause kein angemessener Arbeitsplatz zur Verfügung steht, Notbetreuung in der Schule nach Härtefallregelung

Leistungsbewertung

  • Notengebung zum Schuljahresende 2020/2021 verschoben auf den 17.05.2021
  • Angebot einer freiwilligen Leistung zur Verbesserung der Gesamtnote
  • Festlegung von Kriterien für die Leistungsbewertung im Distanzlernen, Information an Schülerinnen und Schüler
  • Nur eine schriftliche Arbeit oder Ersatzleistung im zweiten Schulhalbjahr, die mind. 30% Anteil an der Gesamtnote hat

Erreichbarkeit der Schule, Information der Schülerinnen und Schüler

  • Telefonische oder persönliche Erreichbarkeit der Schule von Montag bis Freitag, 8:00 bis 13:00 Uhr
  • Die Inhalte dieser Regelungen sind durch die Schulleitung bekannt zu geben

 

In einer Pressemitteilung hat das Kultusministerium die Regelungen in einem 10-Punkte-Plan zusammengestellt.

 

Externe Links zu den Veröffentlichungen  
Erlass Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Pressemitteilung zu 10-Punkte Agende, Nds. Kultusministerium

Corona-Erlasse Schule / MK, Nds. Kultusministerium