20.03.2020: Das Niedersächsische Kultusministerium hat die Notbetreuung für Schüler*innen von Eltern, die in unverzichtbaren Berufen für die Bewältigung der derzeitigen Krise arbeiten auch während der Osterferien (30.03.2020 – 14.04.2020) angeordnet

Das Besondere in dieser Rundverfügung ist, dass nur ein Elternteil in krisenrelevanten Berufen arbeiten braucht, um die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können. Bisher lag der Rahmen bei beiden Elternteilen.

   
  Externer Link zum Niedersächsischen Kultusministerium: 
Externer Link Kultusministerium Niedersachsen - Notbetreuung auch während der Osterferien
Externer Link Landesschulbehörde Niedersachsen - Notbetreuung auch in den Osterferien