20.03.2020: Das Niedersächsische Kultusministerium hat die Notbetreuung für Schüler*innen von Eltern, die in unverzichtbaren Berufen für die Bewältigung der derzeitigen Krise arbeiten auch während der Osterferien (30.03.2020 – 14.04.2020) angeordnet
Das Besondere in dieser Rundverfügung ist, dass nur ein Elternteil in krisenrelevanten Berufen arbeiten braucht, um die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können. Bisher lag der Rahmen bei beiden Elternteilen.
Externer Link zum Niedersächsischen Kultusministerium: | |
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Kultusministerium Niedersachsen - Notbetreuung auch während der Osterferien |
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Landesschulbehörde Niedersachsen - Notbetreuung auch in den Osterferien |