Pressemitteilung des Kreiselternrates vom 31.5.2022

„iPads: Eltern sollen Kauf bezahlen“
„Warum sind Tablets nicht kostenfrei für Eltern?“

Diese Fragen stellte der Kreiselternrat Verden gerade erst wieder am 12.5.2022 in seiner Podiumsdiskussion mit vier Landtagskandidaten unseres Landkreises. „Wo bleibt die Bildungsgerechtigkeit, wenn Eltern an der einen Schule die Endgeräte finanzieren müssen und an der anderen Schule nicht?“

In diesem Fall ist der Schulträger entscheidend. In unserem Landkreis stellt die Stadt Verden als einzige von neun kommunalen Schulträgern als Gebietskörperschaften kostenlose Tablets für ihre Schulen zur Verfügung.

Leider hat es die Landespolitik bisher versäumt, Tablets oder andere digitale Endgeräte auch gesetzlich als Lehrmittel im Niedersächsischen Schulgesetz zu verankern. Die Kommunen erhalten zwar Mittel aus dem Digitalpakt Schule, digitale Endgeräte dürfen jedoch nach der entsprechenden Förderrichtlinie nur im kleineren Rahmen erstattet werden.

Der Kreiselternrat Verden setzt sich auf Landesebene in Zusammenarbeit mit dem Landeselternrat und der Arbeitsgemeinschaft der Elternräte in Niedersachsen dafür ein, dass das Land Niedersachsen ausreichend finanzielle Mittel für die Bereitstellung von Endgeräten an jeder Schule, die Bedarfe anmeldet, freigibt.

Bereits im vergangenen Jahr hat der Kreiselternrat in seiner Sitzung am 29.11.2021 um eine Stellungnahme unseres Landrats zum Thema „Kostenfreiheit für mobile Endgeräte“ gebeten. Es folgten weitere Rücksprachen in Austausch- und Informationsgesprächen im Februar und Mai diesen Jahres auf Kreisebene mit dem Landrat.

Der Landkreis hat wiederholt auf die Förderrichtlinie hingewiesen, nach der die Beantragung mobiler Endgeräte erst dann möglich ist, wenn der Schulträger feststellt, dass keine weiteren Investitionen in die Infrastruktur mehr erforderlich sind. Auch würden dann finanzschwächere Gemeinden unter Druck gesetzt, die Kosten zu leisten hätten, welche ohne Kreditfinanzierung oder die Erhöhung der von den Kommunen zu finanzierenden Kreisumlage nicht zu erbringen sind.

So ergibt sich folgender Sachstand: An den kreiseigenen und an den weiteren Schulen der acht kommunalen Gebietskörperschaften müssen die Tablets vorerst durch die Eltern finanziert werden. Dafür entfallen die Kosten für den Kauf eines Taschenrechners und Übersetzers, da diese im Tablet enthalten sind. Familien , die einen berechtigten Anspruch auf Sozialleistungen, zum Beispiel auf ALG II haben, bekommen die monatlichen Raten (zwischen ca. 14-17€) vom Landkreis erstattet. Die Leihgebühr für digitale Schulbücher fällt geringer aus als für gedruckte Exemplare. Ein positiver Umstand ist, dass die Schulranzen leichter werden.

Die meisten Schulen, die sich für eine Einführung von Tablets entschieden haben, stellen Mittel zum Beispiel aus Fördervereinen und Stiftungen zur Verfügung, um so einkommensschwache Familien zu unterstützen oder die Familien bei mehreren Geschwisterkindern zu entlasten.

Ebenso haben diese Schulen in Zusammenarbeit mit den Schüler- und Elternvertretungen und letztlich durch den Beschluss der Gesamtkonferenz die Vorraussetzungen für die Einführung der Tablets, unter Mitwirkung der Elternschaft bereits in der Vorbereitungs- und Planungsphase geschaffen.

Der Kreiselternrat wird sich weiterhin, mit dem ihm gegebenen Möglichkeiten, für die Interessen der Eltern auf Kreis- und Landesebene einsetzen.

 

Kreiselternrat Landkreis Verden 
Die Vorsitzende


Silke Garbelmann

 

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