20.01.2021 - Nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz vom 19.01.2021 werden in Niedersachsen die aktuell geltenden Regeln bis zum 14.02.2021 im Grundsatz verlängert.
Zudem wird allen Schülerinnen und Schülern in der Präsenzphase im Szenario B vorübergehend die Befreiung von der Präsenzpflicht im Unterricht bis zum 14. Februar 2021 auf Antrag ermöglicht.
Daher ist in unserer Abwägung ein zwar deutlich reduzierter, aber dennoch regelmäßiger Schulbesuch unter verschärften Hygienebedingungen nicht nur vertretbar, sondern auch notwendig für die Grundschülerinnen und Grundschüler...,
so das Niedersächsische Kultusministerium.
Regelungen gemäß Presseerklärung vom 20.01.2021:
- Die Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches sowie alle Schülerinnen und Schüler der Förderschulen GE einschließlich Tagesbildungszentren werden im Wechselunterricht nach Szenario B in geteilten Klassen unterrichtet. Die Pflicht zum Präsenzbesuch wird aufgehoben und die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt.
- Alle Abitur- und weiteren Abschlussklassen werden in geteilten Klassen nach Szenario B unterrichtet.
- Die Sekundarbereiche I und II (SJG 5-8 in der Regel, wenn keine Abschlüsse gemacht werden auch 9 und 10 sowie 11 und 12) verbleiben im Distanzlernen nach Szenario C. Für die berufsbildenden Schulen gilt ebenfalls grundsätzlich Distanzlernen nach Szenario C.
- Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C.
- Die Kindertageseinrichtungen werden weiterhin in Szenario C betrieben. Die Notbetreuung für in der Regel bis zu 50 Prozent der Normalgruppengrößen wird weiterhin angeboten. Die Höchstgrenzen gelten auch für Großtagespflegestellen. Kindertagespersonen können ihr Regelangebot in sehr kleinen Betreuungsgruppen weiterhin ungeschmälert vorhalten.
Wir haben die Pressemitteilung sowie weiterführende Informationen zum Download bereitgestellt: