30.10.2020: Der Landkreis Verden hat die Schwelle der Inzidenz von 100 Infizierten Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb 7 Tagen bereits am 26.10.2020 überschritten. 

Auswirkungen hat die Überschreitung der Inzidenzgrenzen auch im Hinblick auf den Schulbetrieb. Das Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung in Schulen ab der fünften Klasse ist vorgeschrieben, wenn der Landkreis in seiner 7-Tage-Inzidenz bereits die Grenze von 50 überschritten hat.

„Das Land hat jetzt für Klarheit gesorgt“,

so Landrat Peter Bohlmann (SPD) über die Novellierung der Niedersächsischen Verordnung. Liegt die Inzidenz im Landkreis über 100 und werden gleichzeitig an einer Schule konkrete Quarantäneverfügungen ausgesprochen, so sieht die Verordnung vor, dass der Unterricht die nächsten vierzehn Tage in geteilten Lerngruppen, dem sogenannten Wechselmodell oder Schichtbetrieb erteilt wird.

Diese Maßnahme wurde am 30.10.2020 bereits für die Berufsbildenden Schulen Verden ausgesprochen, nachdem dem Gesundheitsamt ein Corona-Fall gemeldet wurde.

„Wir können vor dem Hintergrund des aktuell rasanten Infektionsgeschehens im Landkreis Verden diesen Umstieg auch bei weiteren Schulen nicht ausschließen“,

so Bohlmann.

Externer Link zur Mitteilung Landkreis Verden:

 https://www.landkreis-verden.de/portal/meldungen/inzidenz-von-100-hat-auswirkungen-fuer-schulbetrieb-901003602-20600.html?rubrik=901000034