18.06.2021 - Niedersachsen lockert Maßnahmen an Schulen: Keine Maskenpflicht mehr auf Schulhöfen, keine Testpflicht für Elternabende

Ab sofort gilt an den niedersächsischen Schulen auf dem Außengelände einschließlich Pausenhöfen keine Maskenpflicht mehr, so das Niedersächsische Kultusministerium gemäß einer Rundverfügung vom 17.06.2021.

Die Änderung betrifft ausschließlich das Freigelände, nicht z.B. Flure oder Toilettenräume. Nach wie vor gilt Maskenpflicht in Innenbereichen.

In der Rundverfügung wird außerdem beschrieben, unter welchen Bedingungen Elternabende und ähnliche Veranstaltungen in Schulen stattfinden können. Danach ist kein Nachweis eines negativen Corona-Schnelltests erforderlich, wenn die Teilnehmenden ausschließlich Kontakt unter sich haben werden.

Grundsätzlich sind die Vorgaben des Rahmen-Hygieneplans zu beachten.

 

Download als PDF:
2021-06-17-Rundverfuegung-21-2021-MNB-im-Außenbereich-und-Testungen.pdf, Regionales Landesamt
für Schule und Bildung, Braunschweig (PDF 0,06 MB)