10.12.2020 - Erlass zu Voraussetzungen und Antragsverfahren für dezentrale schriftliche Abiturprüfungen 2021 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Wegen der Beeinträchtigung der Lehre an einigen Schulen gegenüber den landesweit einheitlichen Abitur-Aufgabenstellungen können einzelne Schülerinnen und Schüler durch die Corona-Pandemie auf unterschiedliche Weise benachteiligt sein. Es besteht die Gefahr, dass in einzelnen Kursen die für die Abiturprüfung relevanten Themen nicht, nicht in vollem Umfang oder nicht in der gebotenen Tiefe unterrichtet werden können.
Um dem Entgegenzuwirken hat das Niedersächsische Kultusministerium einen Erlass mit Maßnahmenkatalog, Mindestbedingungen sowie dem Antragsverfahren für die Abweichung von zentralen Prüfungsaufgaben zu dezentralen Prüfungen, mit Rücksicht auf die jeweiligen regionalen Bedingungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie veröffentlicht.
Der Erlass an die Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe, den Abendgymnasien und Kollegs, den Freien Waldorfschulen und den Beruflichen Gymnasien ist als Download auf unserer Seite verfügbar:
PDF-Download-Informationen: | |
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2020-12-10-Erlass-dezentrale-Abiturprüfung.pdf |