01.04.2021 - Verpflichtende Corona-Selbsttestungen zweimal pro Woche von zu Hause an Präsenztagen ab dem 12.04.2021 (soweit ausreichend Testkits vorhanden sind)

Das Land Niedersachsen ordnet ab dem 12.04.2021 für einen Schulbesuch für alle Schülerinnen, Schüler sowie Beschäftigten in den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen zweimal pro Woche an Präsenztagen eine Testpflicht an.  

Ab dem Montag, 12.04.2021 kann seitens der Schule ein Abholtag der Testkits vereinbart werden, der eigentliche Unterricht würde dann je nach Schule am 13.04.2021 beginnen, so der Kultusminister.

Nur mit einen negativen Testergebnis dürfen Schüler*innen am Unterricht teilnehmen. Bei Versäumnis kann der Test in Ausnahmefällen in der Schule in einem möglichst geschützten Bereich nachgeholt werden. Zugleich wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder ohne Angabe von Gründen vom Schulunterricht in Präsenz abmelden, damit die Strategie juristisch haltbar ist. Das Prozedere soll in die niedersächsische Corona-Verordnung aufgenommen werden und wird daher verbindlich.

Bei einem positiven Testergebnis müssen die Betroffenen zu Hause bleiben. Sie müssen die Schule informieren und Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum aufnehmen, um einen PCR-Test zu veranlassen. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Bei einem Positivtest in der Schule muss die Schülerin oder der Schüler unverzüglich nach Hause fahren oder abgeholt werden.

"Das Verfahren setzt daher auch ganz bewusst auf Vertrauen ... gegenüber Eltern, Schüler*innen und  Lehrer*innen ... und auf Eigenverantwortung..."  Grant-Hendrik Tonne, Niedersächsischer Kultusminister

Diese Entscheidungen sind nach der Auswertung der Testwoche vor den Osterferien 2021 aus den Rückmeldungen der Schüler*innen, Schulen und Eltern gewonnen worden. Die bisherigen Maßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln, das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung, Lüftungskonzept und inszidenzbasierte Unterrichtsmodelle bleiben bestehen. Die neue Anordnung ergänzt die bisherigen Maßnahmen.

Abhängig vom Erfolg der ergänzenden Maßnahme ist die ausreichende Belieferung der Schulen mit den Testkits und die Bereitschaft aller am Schulwesen Beteiligten. Bisher seien vom Land 16 Mio. Testkits bestellt worden, die zum größten Teil an die Schulen verteilt werden sollen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen des Landes.

Externer Link zur Website des Nds. Kultusministeriums  
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/niedersachsen-fuhrt-verpflichtende-corona-selbsttests-fur-schulerinnen-schuler-und-beschaftigte-an-schulen-ein-tests-mussen-zweimal-wochentlich-zu-hause-vorgenommen-werden-199150.html
Testpflicht Elterninfo (PDF, 0,39 MB)
Testpflicht Elterninfo in einfacher Sprache (PDF, 0,40 MB)
Formular Befreiung von der Präsenzpflicht (PDF, 0,39 MB)
Ministerbrief an Eltern und Erziehungsberechtigte vom 01.04.2021 (PDF, 0,29 MB)
Ministerbrief an Eltern und Erziehungsberechtigte, verkürzt, vom 01.04.2021  (PDF, 0,28 MB)