14.04.2022 - Abschrift des Ministerbriefes an die Eltern und Erziehungsberechtigten, (c) Niedersächsisches Kultusministerium

 

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

seit mehr als zwei Jahren fordert uns die Corona-Pandemie sehr heraus. Auch wenn sich nun langsam durch die Rücknahme der meisten Vorgaben durch das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes wieder das Gefühl von Normalität einstellt, ist die Pandemie leider noch nicht vorüber. Daher halten wir im Rahmen der uns verbliebenen Möglichkeiten die Sicherheitsmaßnahmen aufrecht.

Über die entsprechenden Vorgaben zum Schulstart nach den Osterferien möchte ich Sie im Folgenden noch einmal informieren:

  • Die ersten acht Schultage vom 20.-29.4.2022 testen sich alle Schülerinnen und Schüler - auch die geimpften, genesenen und geboosterten - zuhause nach dem bekannten Verfahren. Die Schulen haben entsprechende Mengen an Testkits erhalten. Ab dem 2. Mai bis zum Ende des Monats findet das Testen dann dreimal pro Schulwoche freiwillig statt. Die notwendigen Testkapazitäten werden weiterhin landesseitig kostenlos zur Verfügung gestellt.

  • Ist der Test negativ, dürfen die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen, ist er positiv, muss zunächst die Schulleitung darüber informiert werden. Dann müssen die Schülerinnen und Schüler eine PCR-Bestätigung bei einem Arzt oder einer Apotheke einholen. Bestätigt sich der Verdacht nicht, darf am folgenden Tag die Schule besucht werden. Bestätigt sich der Verdacht, bleiben die Schülerinnen und Schüler zuhause. Sie können sich frühestens nach 5 Tagen und wenn sie symptomfrei sind erneut selbst testen. Fällt dieser Test negativ aus, darf die Schule wieder besucht werden, wenn nicht, ab dem Tag, an dem der Test negativ ausfällt.

  • Eine Maskenpflicht gibt es an den Schulen nicht mehr, das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht diese Möglichkeit nur noch bei Hotspots vor, zu denen unser Bundesland sich aber nicht zählt. Die Möglichkeit für Schulleitungen, eigenständig eine Maskenpflicht zu verhängen, sieht das Bundesgesetz nicht vor. Wer jedoch weiterhin eine Maske tragen möchte, kann dies freiwillig selbstverständlich machen. Die Mund-Nase-Bedeckung hat sich als ebenso einfaches wie wirkungsvolles Schutzinstrument erwiesen, so dass auf die Möglichkeit des Selbst- und Fremdschutzes durch eine Maske hingewiesen werden kann.

Auch wenn wir nach den Osterferien bezogen auf die Pandemie in eine neue Phase eintreten können, bedeutet dies aber noch nicht das Ende des Ausnahmezustandes. Der verbrecherische Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen das Nachbarland Ukraine wirkt sich auch auf die Schulen aus – in manchen Regionen und somit auch an den jeweiligen Schulen bereits deutlicher als in anderen. Vor den Osterferien waren bereits über 6000 ukrainische Schülerinnen und Schüler in niedersächsischen Schulen angemeldet und aufgrund des verheerenden Fortgangs des Krieges ist mit weiter steigenden Zahlen zu rechnen.

Wegen der Dynamik und Dramatik der Entwicklung ist aber noch immer kaum eine belastbar Prognose möglich, weshalb wir in unseren Planungen von unterschiedlichen Szenarien ausgehen und den Schulen verschiedene Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. D.h., dass die Schulen vor Ort entscheiden können, welche Reaktionen auf die unterschiedlichen Herausforderungen die richtigen sind. Je nach Situation können Willkommensgruppen eingerichtet, auf bestehende Strukturen – wie z.B. Sprachlernklassen – zurückgegriffen, eine Beschulung in der Regelklasse erfolgen oder Mischformen der unterschiedlichen Formate angeboten werden. In dieser Phase der Krisenbewältigung sind Flexibilität und Beinfreiheit wichtig und notwendig, um kurzfristig auf die dynamische Entwicklung reagieren zu können. Dabei ist es weiterhin das ausdrückliche Ziel, dass die Aufnahme der ukrainischen Kinder und Jugendlichen möglichst unkompliziert und unbürokratisch erfolgen soll.

Es ist auch entscheidend, dass jegliche personelle Ressource, die zur Verfügung steht, genutzt wird. Insbesondere die Einstellung weiterer Lehrkräfte und Pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlaubt eine kurzfristige Verstärkung und auch die Einbindung ukrainischer Lehrkräfte sowie weiteren Fachpersonals wird von Seiten des Ministeriums aus aktiv unterstützt. Unter den folgenden Links können sich Interessierte registrieren: https://www.eis-online-nilep.niedersachsen.de/initiativbewerbung und https://www.eis-online.niedersachsen.de/ .

Nach den bisherigen Erfahrungen bin ich zuversichtlich, dass wir es gemeinsam auf diesem Wege schaffen werden, die ukrainischen Kinder und Jugendlichen und auch die ukrainischen Fachkräfte schnell und unkompliziert in unsere Schulgemeinschaft aufzunehmen. Das vielfältige Engagement der Schulgemeinschaften in den letzten Wochen und die deutlichen Zeichen für Solidarität und Zusammenhalt zeigen die Bereitschaft, sich hier einzubringen.


Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne

  

PDF-Download-Informationen: 

PDF-Datei 2022-04-14 _Brief_an_Eltern.pdf